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Zusammenarbeit mit Handwerkern Teil 2

Starke, zusätzliche Leitungen für moderne E-Geräte, sowie neue Wasserzu- und -abläufe müssen als erste gelegt werden. Erst dann kommt der Maler, um Wände zu verputzen und Tapeten zu kleben, u. U. hat noch der Fliesenleger zu tun.
Elektrikermeister M. lehnte die Teilnahme an dem gemeinsamen Termin zur Ortsbesichtigung Anfang Dezember ab mit der Begründung: „Ich mache das nicht zum ersten Mal“. So erhielt der Meister seines Fachs alle wichtigen Unterlagen per Post.
Vier Tage vor Anrücken meiner Küchenmonteure kontrollierte ich am Vormittag des 24.12. die tags zuvor fertiggestellten Arbeiten der Gewerke. Und dann traf mich fast der Schlag:
trotz aller Detail-Infos hatte Elektrikermeister M. die Starkstromleitung vom Keller in die Küche nicht verlegt, sodass es keine Herdanschlussdose für den am 28.12. geplanten Einbau des Backofens gab.
Meine telefonische Reklamation brachte den guten Mann in Rage:
„Ich lasse mir doch von einer Frau (!) nicht sagen, wie ich meine Arbeit zu machen habe - ich mache seit 30 Jahren keine Fehler!“, blaffte er mich an.
Es blieb mir nichts anderes übrig, als ihm höflich, aber mit deutlichen Worten klarzumachen, welche Konsequenzen sich daraus für ihn bzw. seine Firma ergeben würden.
„Sie haben bis zum 27.12. Zeit, die notwendige Leitung vom Keller bis in die Küche zu legen. Und: Sie organisieren auch den Maler, damit er die Ausbesserungsarbeiten an den Tapeten vornehmen kann. Am Vormittag des 28.12. wird die Küche montiert. Die bestellten Monteure stehen auf der Matte und wenn die wegen Ihrer fehlenden Installation nicht arbeiten können, bleibe ich auf deren Lohnkosten sitzen. Wie stellen Sie sich das denn vor? Wollen Sie meine Leute bezahlen?“
M. brach das Gespräch ohne weitere Diskussion ab.
Kurze Zeit später kam der Anruf von der Handwerkergattin: „Mein Mann steht kurz vor einem Herzinfarkt! Noch nie ihn hat jemand so aufgeregt, wie Sie. Es ist Weihnachten - Sie können doch nicht verlangen, dass er an Weihnachten arbeitet!“
Kurze Rede, langer Sinn: der Elektromeister hat eigenhändig an den Feiertagen die Wände aufgestemmt, die notwendige Leitung plus Herdanschluss gelegt und jemanden gefunden, der am 27.12. die Tapeten ausbesserte. Der Einbau der neuen Küche am Vormittag des nächsten Tages verlief reibungslos und zur vollsten Zufriedenheit des Käuferehepaars.
Die Teilnahme an dem Vorgespräch Anfang Dezember und ein bisschen mehr Vertrauen in weibliches Können, hätte Elektrikermeister M. vermutlich ein ruhigeres Weihnachtsfest und nicht diese arbeitsreichen Feiertage beschert.
Fazit:
Küchenmöbel können nur aufgebaut werden, wenn die Installationsanschlüsse passgenau angefertigt werden. Nur mit einem schriftlichen Protokoll über Vereinbarungen (Fertigstellungstermin, Material, Ausführung) seid ihr auf der sicheren Seite. Also müsst ihr bzw. der/die Küchenplaner alle Installationspläne von den Handwerkern unterschreiben lassen!
Ohne ein solches Schriftstück habt ihr keine Chance auf kostenlose Nachbesserung durch das Küchenstudio, auf vereinbarten Fertigstellungstermin, und im Streitfall
auf die Beweisführung vor Gericht!